Kirchenverwaltungswahl 2024 - auch in unseren Gemeinden

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Zur Kirchenverwaltungswahl am 24. November sind alle im Bistum Augsburg lebenden Katholiken aufgerufen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Wahlberechtigung erstreckt sich auf das Gebiet der Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.

In der PG Stätzling sind die Wahllokale in den vier Gemeinden jeweils vor und nach den Gottesdiensten geöffnet.

Aufgaben der Kirchenverwaltung:

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung haben die Möglichkeit, maßgeblich an Entscheidungen teilzuhaben, die die Zukunft unserer Gemeinde prägen. Ob es um die Finanzen, Veranstaltungen, Personalangelegenheiten oder Baumaßnahmen geht, sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde und gewährleistet die spirituelle und soziale Unterstützung für ihre Mitglieder.

Folgende Bereiche fallen in den Zuständigkeitsbereich:

  1. Finanzverwaltung: Die Kirchenverwaltung ist für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde zuständig. Dazu gehören die Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans, die Verwaltung von Spenden und Kollekten, die Zahlung von Gehältern und die Verwaltung von Vermögenswerten.
  2.  Gemeindeorganisation und -veranstaltungen: Die Kirchenverwaltung kann bei der Planung und Organisation von Gottesdiensten, Veranstaltungen, Gemeindefeiern und anderen Aktivitäten der Gemeinde mitwirken.
  3. Gebäude und Grundstücke: Die Verwaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden, Gemeinderäumen und anderen Immobilien.